Pelletheizung und Schornsteinfeger: Anmeldung, Abnahme und Grenzwerte im Überblick

Pelletheizung und Schornsteinfeger: Anmeldung, Abnahme und Grenzwerte im Überblick

Brauchwasser Wärmepumpe kaufen 2026: Der ultimative Praxis-Guide für Hausbesitzer Du liest Pelletheizung und Schornsteinfeger: Anmeldung, Abnahme und Grenzwerte im Überblick 4 Minuten

Planen Sie den Einbau einer Pelletheizung und fragen sich, welche Rolle der Schornsteinfeger dabei eigentlich spielt? Viele Hausbesitzer sind unsicher, wann eine Anmeldung nötig ist, was bei der Abnahme geprüft wird und welche Grenzwerte ihre neue Anlage einhalten muss. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, worauf es bei Pelletheizung und Schornsteinfeger ankommt.

Warum ist der Schornsteinfeger bei einer Pelletheizung überhaupt zuständig?

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger überwacht die Betriebs- und Feuersicherheit sämtlicher Feuerstätten in seinem Kaminfegerbezirk dazu gehören auch moderne Pelletheizungen. Er prüft, ob die Anlage fachgerecht installiert wurde, ob der Schornstein für den Brennstoff Holzpellets geeignet ist und ob die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Diese Zuständigkeit ist gesetzlich verankert und gilt unabhängig davon, welchen Heizungsbauer Sie mit dem Einbau beauftragen.

Anmeldung vor dem Einbau

Bevor Sie eine Pelletheizung einbauen lassen, sollte der Schornsteinfeger informiert werden. Er prüft vorab, ob der vorhandene Schornstein für die geplante Anlage geeignet ist oder ob bauliche Anpassungen notwendig sind. Das erspart Ihnen unangenehme Überraschungen nach der Installation. Ihr Fachbetrieb kennt diesen Ablauf in der Regel genau und kümmert sich meist gemeinsam mit Ihnen um die notwendigen Abstimmungen.

Die Abnahme nach der Installation

Nach dem Einbau folgt die eigentliche Abnahme durch den Schornsteinfeger. Dabei wird unter anderem geprüft, ob die Anlage sicher betrieben werden kann und ob sie die vorgeschriebenen Werte einhält. Wichtig: Die Gebrauchs- oder Betriebsanleitung des Herstellers, in der die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte bescheinigt wird, muss dem Schornsteinfeger bei diesem Termin vorgelegt werden. Ohne diesen Nachweis kann die Abnahme nicht erfolgen. Achten Sie deshalb schon beim Kauf darauf, dass Ihre Pelletheizung über eine vollständige Herstellerbescheinigung verfügt etwa bei einer Smartfire Pelletheizung, die diese Unterlagen standardmäßig mitbringt.

Welche Grenzwerte muss eine Pelletheizung einhalten?

Maßgeblich ist die 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung). Für Pelletheizungen, die nach der Stufe 2 zertifiziert sind das betrifft alle seit dem 22. März 2010 in Verkehr gebrachten Anlagen , gelten folgende Grenzwerte:

Feinstaub: maximal 0,04 Gramm pro Kubikmeter Abgas.
Kohlenmonoxid (CO): maximal 1,25 Gramm pro Kubikmeter Abgas.

Moderne Pelletheizungen unterschreiten diese Werte in der Regel deutlich, da die Verbrennungstechnik kontinuierlich weiterentwickelt wurde. Für ältere Einzelraumfeuerstätten, die vor 2010 installiert wurden, gelten übrigens andere, weniger strenge Übergangswerte diese Anlagen sind aber ohnehin nicht mit einer modernen Pelletheizung vergleichbar.

Wiederkehrende Prüfungen: Feuerstättenschau und Messung

Mit der einmaligen Abnahme ist es nicht getan. Der Schornsteinfeger führt regelmäßig zwei Arten von Kontrollen durch:

Feuerstättenschau: Sie erfolgt mindestens zweimal innerhalb von sieben Jahren, wobei zwischen den Terminen mindestens drei Jahre liegen müssen. Dabei wird die generelle Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Anlage kontrolliert.
Wiederkehrende Messung: Für Ihre Pelletheizung muss alle zwei Jahre erneut nachgewiesen werden, dass die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid eingehalten werden. Bei größeren Anlagen kann diese Prüfung auch jährlich anstehen.

Was kostet der Schornsteinfeger für Pelletheizungen?

Die Kosten setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Eine Feuerstättenschau schlägt mit etwa 40 bis 120 Euro zu Buche, hinzu kommen 14 bis 56 Euro für den Feuerstättenbescheid. Für die wiederkehrende Emissionsmessung inklusive Reinigung und Wartung sollten Sie mit rund 40 bis 100 Euro pro Termin rechnen. Da diese Leistungen beim Schornsteinfeger nicht mehr in einer festen Gebührenordnung geregelt sind, lohnt sich ein Vergleich mehrerer Anbieter durchaus. Genaue Termine und Fristen hängen zudem vom zuständigen Kaminfegerbezirk ab hier lohnt sich im Zweifel eine kurze Nachfrage bei Ihrem Bezirksschornsteinfeger.

Fazit

Der Schornsteinfeger begleitet Ihre Pelletheizung von der Anmeldung vor dem Einbau bis zur regelmäßigen Kontrolle im laufenden Betrieb. Wer von Anfang an auf eine Anlage mit vollständiger Herstellerbescheinigung setzt und die vorgeschriebenen Prüfintervalle einhält, hat in der Regel keine Probleme bei Abnahme und Messung. Sie sind sich unsicher, welche Unterlagen Ihre neue Heizung benötigt oder welche Fristen für Sie gelten? Kontaktieren Sie uns gerne unser Team berät Sie individuell rund um Ihre Pelletheizung.

 

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