KfW-Förderung & BEG – bis zu 80 % Zuschuss für deine neue Heizung

Wichtige Änderung: Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue BEG-Richtlinien. Fördersätze, Boni und Höchstbeträge wurden angepasst. Alle Angaben auf dieser Seite entsprechen dem KfW-Merkblatt Zuschuss Nr. 458, Stand 07/2026.

Warum fördern lassen?

Die Bundesregierung unterstützt den Einbau effizienter, klimafreundlicher Heizsysteme mit attraktiven Zuschüssen – z. B. für:

  • Pelletheizungen
  • Holzvergaser mit Pufferspeicher
  • Kombikessel Holz/Pellets
  • Solare Unterstützungssysteme
  • Wärmepumpen

Mit Bioheizer24 sicherst du dir nicht nur Top-Technik – sondern auch bis zu 80 % Förderung deiner Investitionskosten über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wir erstellen BzA und BnD direkt, ohne externen Energieberater. Auch dann, wenn du selbst einbaust.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind diese Anlagen sowie deren Kombinationen, sofern sie die Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG EM erfüllen:

  • Biomasseheizungen – Pelletheizung, Holzvergaser, Kombikessel Holz/Pellets
  • Solarthermische Anlagen, auch in Kombination mit dem Kessel
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen, auch als Hybridlösung
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen (Förderung der Investitionsmehrkosten)
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz

Wichtig: Der Einbau muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems verbunden sein – dazu gehört der hydraulische Abgleich. Unsere Geräte und Systempakete sind dafür bereits vorkonfiguriert.

Zusätzlich förderfähig: Bei einem Heizungsdefekt können die Mietkosten für eine provisorische Heizung mitgefördert werden – ab Antragstellung für maximal ein Jahr. Auch Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting sind förderfähig (Raten für bis zu 10 Jahre anrechenbar).

Nicht gefördert werden: Eigenbauanlagen und Prototypen (weniger als vier Exemplare im Betrieb), gebrauchte Anlagen sowie Einzelheizungen, wenn das Grundstück aufgrund einer kommunalen Entscheidung an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll.

Aktuelle Fördersätze ab 21. Juli 2026

Förderbestandteil Höhe Voraussetzung
Grundförderung 30 % Für alle Antragsberechtigten. Die Anlage muss die Technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (bis 31.01.2027) Nur für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Altheizung
Einkommensbonus 10 – 40 % Nur für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen
Maximum gesamt bis 80 % Die Boni können miteinander kombiniert werden bis zu einem maximal Fördersatz von 80%

Förderfähige Höchstkosten: 28.000 € für die erste Wohneinheit (Einfamilienhaus), + 15.000 € je 2. bis 6. Wohneinheit, + 8.000 € je weitere. Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt ab Februar 2027 alle 6 Monate um 750 €. Mindestinvestitionssumme: 300 € brutto.

Klimageschwindigkeitsbonus: wer ihn bekommt

Diesen Bonus erhalten ausschließlich selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Altheizung austauschen. Entscheidend ist der Heizungstyp:

Alte Heizung Bedingung
Ölheizung, Kohleheizung, Gas-Etagenheizung, Nachtstromspeicherheizung Unabhängig vom Alter – der Bonus gilt auch bei jüngeren Anlagen
Gasheizung (Zentralheizung), Biomasseheizung (z. B. alte Pellet- oder Scheitholzanlage) Inbetriebnahme muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen

Zeitplan: Klimageschwindigkeitsbonus läuft aus

Antragstellung ab Bonus
Ab 21. Juli 2026 16 %
Ab 1. Februar 2027 12 %
Ab 1. August 2027 8 %
Ab 1. Februar 2028 4 %
Ab 1. August 2028 0 % – Bonus entfällt

Fazit: Je früher du wechselst, desto mehr Förderung bekommst du. Wer jetzt handelt, sichert sich noch 46 % Basisförderung (30 % + 16 %) – ohne Einkommensbonus.

Doppelter Zeitdruck. Ab dem 01.02.2027 sinkt nicht nur der Bonus um 4 Prozentpunkte, sondern gleichzeitig auch der Förderhöchstbetrag um 750 €. Maßgeblich ist immer das Datum der Antragstellung – nicht das Datum von Kauf oder Einbau. Wer noch 2026 den Antrag stellt, sichert sich die höchste Kombination.

Einkommensbonus: bis zu 40 % zusätzlich

Selbstnutzende Eigentümer erhalten für ihre selbstgenutzte Hauptwohneinheit einen zusätzlichen Bonus, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen:

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Einkommensbonus
bis 30.000 € 40 %
bis 40.000 € 30 %
bis 50.000 € 10 %

Familienzuschlag: +10.000 € Bemessungsgrenze

Lebt mindestens ein Kind im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze pauschal und einmalig um 10.000 € – unabhängig von der Anzahl der Kinder. Voraussetzung: Das Kind hat zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist mit Hauptwohnsitz in der Wohneinheit gemeldet und es besteht Kindergeldberechtigung im Haushalt.

Beispiel: Ein Haushalt mit einem Kind und 38.000 € Einkommen wird für die Förderung wie 28.000 € behandelt – und erhält damit den vollen Einkommensbonus von 40 % sowie die Obergrenze von 80 %.

So wird das Einkommen berechnet

  • Maßgeblich ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragseingang. Für einen Antrag im Jahr 2026 also der Durchschnitt aus 2023 und 2024.
  • Nachweis ausschließlich über die Einkommensteuerbescheide des Finanzamts. Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbescheide werden nicht akzeptiert.
  • Zum Haushalt zählen alle in der Wohneinheit mit Hauptwohnsitz gemeldeten Eigentümer sowie deren dort gemeldete Ehe- bzw. Lebenspartner. Minderjährige werden nicht mitgerechnet.

Hinweis: Die Nachweiseinreichung für den Einkommensbonus nach der Merkblattversion 07/2026 wird laut KfW voraussichtlich erst ab Januar 2027 möglich sein. Der Antrag selbst kann sofort gestellt werden.

Du baust selbst ein? Dann ist das hier wichtig

Viele Anbieter behaupten, es müsse zwingend ein Fachbetrieb installieren. Das stimmt so nicht. Das KfW-Merkblatt regelt private Eigenleistung ausdrücklich:

„Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (private Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass eine Expertin bzw. ein Experte für Energieeffizienz oder eine Fachunternehmerin bzw. ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung sowie die korrekte Angabe der Ausgaben für das Material bestätigt."

Genau diese Bestätigung übernehmen wir für dich. Du baust selbst ein, wir prüfen die Ausführung, dokumentieren die Materialkosten und stellen die BnD aus. Damit bleibt deine Anlage voll förderfähig – und du sparst zusätzlich die Montagekosten.

  • Gefördert werden die Materialkosten – Kessel, Pufferspeicher, Pumpengruppen, Regelung, Hydraulik, Dämmung, Zubehör. Deine eigene Arbeitszeit ist nicht förderfähig.
  • Da bei Eigenleistung die Lohnkosten entfallen, liegen die Gesamtkosten oft deutlich unter dem Förderhöchstbetrag von 28.000 € – der Zuschuss deckt dann einen sehr hohen Anteil der tatsächlichen Ausgaben ab.
  • Alle Rechnungen müssen unbar bezahlt werden. Barzahlung schließt die Förderung aus.

Voraussetzungen im Überblick

  • Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen.
  • Der Antragsteller muss Eigentümer des Gebäudes sein. Nicht antragsberechtigt sind im Grundbuch eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und Nießbrauchberechtigte.
  • Der Einbau darf durch ein Fachunternehmen oder in Eigenleistung erfolgen – bei Eigenleistung werden die Materialkosten gefördert.
  • Du musst den Förderantrag vor Vorhabenbeginn stellen – die BzA kommt zuerst, dann der Vertrag mit aufschiebender Bedingung, dann der Antrag.
  • Bei gemischt genutzten Gebäuden muss die Wohnfläche mehr als 50 % der beheizten Gebäudefläche ausmachen.

Ablauf mit Bioheizer24 – Schritt für Schritt

1. Förderfähiges Angebot anfordern

Du erhältst von Bioheizer24 ein auf dein Objekt abgestimmtes Angebot mit allen förderfähigen Komponenten (Kessel, Pufferspeicher, Pumpengruppe etc.).

2. Bestätigung zum Antrag (BzA)

Bevor du etwas beauftragst oder kaufst, brauchst du die BzA. Diese erstellen wir direkt für dich – kein externer Energieberater nötig. Wir prüfen die Förderfähigkeit, bestätigen die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen und die geplanten förderfähigen Gesamtkosten.

Ohne BzA keine Förderung!

3. Vertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen

Das ist der Punkt, den die meisten falsch machen: Du musst vor der Antragstellung einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen – aber mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die an die Zusage der KfW geknüpft ist, plus voraussichtlichem Umsetzungsdatum. Diesen Vertrag lädst du beim Antrag hoch.

Achtung: Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn – und ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung schließt die Förderung komplett aus. Unsere Verträge sind entsprechend vorbereitet. Sprich uns an, bevor du bestellst.

4. Zuschuss im Portal „Meine KfW" beantragen

Du registrierst dich unter meine.kfw.de, wählst das Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" (458) und lädst BzA und Vertrag hoch. Die registrierte Person muss identisch mit der antragstellenden Person sein – eine Antragstellung durch Dritte ist außerhalb von WEG nicht zulässig.

5. Einbau & Durchführung

Nach Erhalt der Zusage kannst du sofort starten. Wir liefern deine Anlage. Die Montage erfolgt durch dich selbst oder einen zertifizierten Heizungsbauer. Alle Arbeiten müssen dokumentiert werden (Lieferscheine, Rechnungen, Fotos, Messprotokolle).

6. Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Nach vollständiger Installation stellen wir die BnD aus. Du identifizierst dich in „Meine KfW", gibst die BnD-ID ein und reichst die Nachweise ein. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung direkt auf dein Konto – in der Regel zur Monatsmitte oder zum Monatsende.

Zusammengefasst: Ohne BzA kein Start – ohne BnD kein Geld!

Dokument Bedeutung Wann notwendig?
BzA Bestätigung zum Antrag Vor Antragstellung und vor Auftragsvergabe
BnD Bestätigung nach Durchführung Nach Einbau zur Auszahlung

Das ändert sich seit 21. Juli 2026

Position Bisher Neu
Emissionsminderungszuschlag (Biomasse) 2.500 € Zuschlag Entfällt ersatzlos
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % 16 % (sinkt ab Feb. 2027)
Förderfähige Höchstkosten (EFH) 30.000 € 28.000 € (sinkt ab Feb. 2027)
Maximaler Fördersatz 70 % 80 % (bei Einkommen bis 30.000 €)

Rechenbeispiele

Beispiel 1: Familie Huber – Ölkessel raus, Pelletheizung rein

  • Alte Heizung: 25 Jahre alter Ölkessel, funktionstüchtig
  • Neue Lösung: Pelletheizung + 1.000 l Pufferspeicher
  • Gesamtkosten: 18.000 € (förderfähig bis 28.000 €)
  • Förderung: 30 % Grundförderung + 16 % Klimabonus = 46 % = 8.280 €
  • Eigenanteil: 9.720 €

Beispiel 2: Gleiches Vorhaben, Haushaltseinkommen bis 40.000 €

  • 30 % Grundförderung + 16 % Klimabonus + 30 % Einkommensbonus = 76 % – gedeckelt auf 70 %
  • 70 % von 18.000 € = 12.600 € Zuschuss
  • Eigenanteil: 5.400 €

Beispiel 3: Familie mit einem Kind, Haushaltseinkommen 38.000 €

  • Durch den Familienzuschlag gilt das Einkommen als „bis 30.000 €" – Einkommensbonus 40 %
  • 30 % + 16 % + 40 % = 86 % – gedeckelt auf 80 %
  • 80 % von 18.000 € = 14.400 € Zuschuss
  • Eigenanteil: 3.600 €

Alle Beispiele sind vereinfacht und unverbindlich. Maßgeblich ist die individuelle Prüfung durch die KfW.

Fristen und Pflichten nach der Zusage

  • Bewilligungszeitraum: 36 Monate ab Zusage der KfW für die vollständige Umsetzung.
  • Nachweise: innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Vorhabens (Datum der letzten Rechnung), spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. Wird die Frist versäumt, verfällt der Zuschuss.
  • Nutzungspflicht: Die Heizungsanlage muss 10 Jahre zweckentsprechend genutzt werden.
  • Aufbewahrungspflicht: Rechnungen, Zahlungsnachweise und Messprotokolle 10 Jahre ab Zusage. Vor-Ort-Kontrollen sind möglich.
  • Es kann nur ein Antrag für dieselbe Maßnahme gestellt werden. Eine nachträgliche Aufstockung ist nicht möglich.

Welche Nachweise brauchst du?

Nachweis Wofür
Rechnungen (§ 14 UStG, in Euro, deutschsprachig, unbar bezahlt) immer
Steuer-Identifikationsnummer immer (Privatpersonen)
Meldebestätigung Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus
Grundbuchauszug Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus
Einkommensteuerbescheide (2. und 3. Jahr vor Antragstellung) Einkommensbonus und Familienzuschlag
VdZ-Formular (hydraulischer Abgleich) sofern im Nachweisprozess angefordert

Kombination mit anderen Förderungen

  • Ergänzungskredit KfW 358/359 ist mit dieser Zuschussförderung kombinierbar – sinnvoll, wenn du den Eigenanteil finanzieren möchtest.
  • Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist bis zu 60 % der geförderten Investitionskosten möglich.
  • Für dieselben förderfähigen Kosten darf nur ein Antrag gestellt werden – entweder bei der KfW oder beim BAFA.
  • Die Kombination mit BEG WG / BEG NWG ist ausgeschlossen, mit einer Wartefrist von 3 Jahren in beide Richtungen.
  • Die steuerliche Förderung nach § 35a und § 35c EStG ist für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Darf ich meine Heizung selbst einbauen und trotzdem Förderung bekommen?

Ja. Bei privater Eigenleistung werden die Materialkosten gefördert. Voraussetzung ist, dass ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialausgaben bestätigt. Genau das übernehmen wir. Nicht förderfähig ist deine eigene Arbeitszeit.

Ich habe schon bestellt. Kann ich die Förderung noch beantragen?

In der Regel nein. Der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags ohne aufschiebende bzw. auflösende Bedingung gilt als Vorhabenbeginn – und ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung schließt die Förderung aus. Deshalb: erst BzA, dann Vertrag mit Bedingung, dann Antrag. Sprich uns an, bevor du bestellst.

Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?

Nein. BzA und BnD dürfen auch von einem Fachunternehmen erstellt werden. Wir übernehmen beides – das spart dir die Kosten für einen externen Energieberater.

Meine alte Pelletheizung ist 22 Jahre alt. Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus?

Ja, sofern du selbstnutzender Eigentümer bist und die Anlage funktionstüchtig ist. Für Gasheizungen und Biomasseheizungen gilt die Bedingung, dass die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Bei Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtstromspeicherheizungen spielt das Alter keine Rolle.

Wie schnell muss ich nach der Zusage fertig sein?

Du hast 36 Monate ab Zusage für die vollständige Umsetzung. Die Nachweise musst du innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss einreichen, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.

Was passiert, wenn ich die Heizung vor Ablauf von 10 Jahren ausbaue?

Die Anlage muss 10 Jahre zweckentsprechend genutzt werden. Eine Nutzungsänderung oder -aufgabe ist der KfW unverzüglich mitzuteilen – eine Rückforderung des Zuschusses ist möglich.

Kann mein Ehepartner den Antrag für mich stellen?

Nein. Die im Portal „Meine KfW" registrierte Person muss identisch mit der antragstellenden Person sein. Eine Antragstellung in rechtsgeschäftlicher Vertretung ist außerhalb von WEG-Anträgen nicht zugelassen.

Wir sind eine WEG bzw. ein Mehrfamilienhaus – wie läuft das?

Über einen gemeinschaftlichen Basisantrag für die Grundförderung und gegebenenfalls Zusatzanträge. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Zusatzantrag für Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus stellen – spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags und vor dessen Nachweiseinreichung. Beide Boni können pro Wohneinheit nur einmal beantragt werden.

Muss ich die Rechnung überweisen?

Ja. Die Rechnungen über die erbrachten Leistungen sind unbar zu begleichen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Wird der Zuschuss dem Finanzamt gemeldet?

Ab einer Auszahlungssumme von insgesamt 3.000 € innerhalb eines Kalenderjahres ist die KfW gesetzlich verpflichtet, Daten zum ausgezahlten Zuschuss an die Finanzbehörden zu übermitteln. Ob daraus steuerliche Folgen entstehen, hängt von deiner individuellen Situation ab.

Unser Service für dich

  • Persönliche Beratung zur passenden Technik – Kessel, Puffergröße, Hydraulik, Schornstein
  • Förderoptimiertes Angebot (inkl. KfW-konformer Positionen)
  • Wir erstellen BzA und BnD direkt – kein externer Energieberater nötig
  • Verträge mit aufschiebender Bedingung, wie die KfW sie verlangt
  • Hilfestellung bei Antrag & Nachweisführung
  • Technischer Support beim Selbsteinbau – vor, während und nach der Montage
  • Beratung per Telefon, WhatsApp oder E-Mail jederzeit

Jetzt Förderfähigkeit prüfen lassen. Schick uns kurz dein Vorhaben – alte Heizung, Gebäude, Wunschlösung. Du bekommst ein förderfähiges Angebot und wir sagen dir, mit welchem Fördersatz du rechnen kannst. Unverbindliches Angebot anfordern oder direkt: 07332 50 499 59 · WhatsApp 0156 78294155 · info@bioheizer24.de

Quelle und Stand: KfW-Merkblatt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude", Zuschuss Nr. 458, Stand 07/2026, gültig ab 21.07.2026, auf Grundlage der BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026. Weitere Informationen unter www.kfw.de/458. Diese Seite ist eine unverbindliche Zusammenfassung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Änderungen vorbehalten.