Wir unterstützen Sie beim kompletten Prozess von der Beantragung bis zum Erhalt stehen wir für Rat und tat zur Seite.
WER UNTERSTÜTZT FÖRDERMITTEL FÜR HEIZUNGEN AB 2024?
Ab 2024 wird die staatliche Förderung für Heizungen (Zuschüsse und Kredite) über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) abgewickelt, im Unterschied zu den Vorjahren.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bleibt für Zuschüsse zur Errichtung, zum Umbau und zur Erweiterung von Gebäudenetzen sowie für Gebäudehüllen (u.a. Dämmung), Heizungsoptimierung und Anlagen (u.a. Lüftungsanlagen) zuständig.
WO UND AB WANN KÖNNEN FÖRDERMITTEL BEANTRAGT WERDEN?
Die Einführung der neuen Heizungsförderung durch die KfW erfolgt schrittweise im Jahr 2024. Privateigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern können ab dem 27. Februar 2024 Förderanträge stellen.
Im Verlauf des Jahres 2024 wird die Antragstellung auf weitere Gruppen erweitert, darunter private Vermieter von Einfamilienhäusern, Besitzer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Unternehmen und Kommunen. Anträge werden über das Portal "Meine KfW" gestellt.
Seit dem 1. Januar 2024 können Anträge für den Bau, die Erweiterung oder den Umbau von Gebäudenetzen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Das BAFA unterstützt auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz wie die Isolierung der Gebäudehülle, die Verbesserung der Anlagentechnik oder die Optimierung von Heizsystemen. Anträge werden im entsprechenden BAFA-Portal eingereicht.
WIE HOCH IST DIE HEIZUNGSFÖRDERUNG?
Beim Erwerb einer neuen Heizungsanlage, die die 65% erneuerbare Energien -Regel erfüllt, steht grundsätzlich eine Basisförderung von 30% zur Verfügung.
Zusätzlich können verschiedene Boni in Anspruch genommen werden:
- Geschwindigkeitsbonus: Ein Bonus von 20% für den Austausch alter Heizungen bis 2028.
- Einkommensbonus: Zusätzliche Zuschüsse von 30 % für Haushalte mit einem Einkommen unter 40.000 Euro.
- Effizienzbonus für Wärmepumpen: 5 % Zuschuss für den Einsatz bestimmter Wärmepumpen.
- Emissionsminderungszuschlag: 2.500 Euro Zuschlag für Biomasseanlagen mit niedrigen Emissionen.
Diese Zuschüsse sind kombinierbar, jedoch beträgt der maximale Fördersatz 70 %. Die maximale Fördersumme liegt bei 30.000 € pro Wohneinheit (bzw. 23.500 € bei Nutzung des Emissionsminderungszuschlags bei Biomasse). Für Mehrfamilienhäuser variiert die Förderung je nach Anzahl der Wohnungen.
Zusätzlich können selbst nutzende Hauseigentümer ab 2024 einen ergänzenden Kredit beantragen, wenn das jährliche Bruttoeinkommen unter 90.000 Euro liegt. Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit, mit einer Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 %.
Welche Ausgaben werden für die Förderung der neuen Heizung in 2024 berücksichtigt:
- Kosten für den Erwerb der neuen Heizung und sämtlicher zugehöriger Anlagenkomponenten.
- Entsorgungsaufwendungen für die alte Heizung (einschließlich Öltanks usw.) durch spezialisierte Fachunternehmen.
- Aufwendungen für die Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme der neuen Heizung.
Erforderliche Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung im Rahmen der Heizung Fördermittel 2024 umfassen:
- Deinstallation und fachgerechte Entsorgung der Altanlage, gegebenenfalls einschließlich der Öltanks (nur bei Inanspruchnahme des Geschwindigkeitsbonus).
- Anschaffung und Installation von Pufferspeichern oder Hygienespeichern.
- Optimierung des Heizungsverteilsystems, einschließlich Anschaffung und Installation von Flächenheizkörpern, Verrohrung, hydraulischem Abgleich, Einstellung der Heizkurve usw.
- Durchführung notwendiger Wanddurchbrüche.
- Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle bei Verwendung von Wärmepumpen.
- Schornsteinsanierung oder Installation eines externen Edelstahlschornsteins.
- Einbindung von Fachexperten für die Planung und Begleitung des Einbaus der geförderten Anlage.
WELCHE HEIZUNGSANLAGEN WERDEN GEFÖRDERT?
Folgende Einzelmaßnahmen im Bereich Heizungstausch werden gefördert:
- Biomasseheizung (Pellet, Holz und Kombi)
- Solarthermische Anlagen
- Wärmepumpen
- Innovative Heizungstechnik
- Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (Förderung BAfA)
- Gebäudenetzanschluss
- Wärmenetzanschluss
WIE ERFOLGT DIE ANTRAGSSTELLUNG FÜR DIE HEIZUNGSFÖRDERUNG?
Um Fördermittel aus dem Programm BEG EM zu erhalten, ist die Beantragung bei der KfW erforderlich. Die Vorgehensweise variiert je nach Zeitpunkt der Antragstellung:
BEANTRAGUNG VON HEIZUNGSTAUSCH IN DER ÜBERGANGSPHASE (VORHABENSBEGINN BIS 31. AUGUST 2024):
- Planung: Konsultieren Sie einen Experten für Energieeffizienz oder einen Fachunternehmer für Heizungstechnik, um Informationen zur Förderung und Planung des Heizungstausches zu erhalten. Schließen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag für die neue, förderfähige Heizung ab.
- Beantragung: Registrieren Sie sich im KfW-Kundenportal "Meine KfW". Lassen Sie von Ihrem Experten für Energieeffizienz oder Ihrem Fachunternehmer eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Beantragen Sie dann den Zuschuss. Bei Projektbeginn zwischen Veröffentlichung der Förderrichtlinie (27.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis spätestens 30. November nachgereicht werden.
- Umsetzung: Führen Sie Ihr Projekt durch.
- Bestätigung und Auszahlung: Nach der Durchführung des Vorhabens lassen Sie sich eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) von Ihrem Experten für Energieeffizienz oder Fachunternehmer erstellen. Reichen Sie diese Nachweise ein. Nach erfolgreicher Prüfung der Nachweise wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.
BEANTRAGUNG VON FÖRDERUNG NACH DER ÜBERGANGSFRIST (VORHABENSBEGINN AB 1. SEPTEMBER 2024):
- Planung: Konsultieren Sie einen Experten für Energieeffizienz oder einen Fachunternehmer für Heizungstechnik, um Informationen zur Förderung und Planung des Heizungstausches zu erhalten. Diese stellen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) aus. Schließen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag für die neue, förderfähige Heizung ab. Beachten Sie: Der Vertrag muss eine Klausel enthalten, dass bei Ablehnung der Förderung durch die KfW der Vertrag gelöst werden darf. Das Umsetzungsdatum muss im Bewilligungszeitraum von 36 Monaten liegen.
- Beantragung: Melden Sie sich im Kundenportal "Meine KfW" an und stellen Sie dort den Antrag auf Zuschüsse.
- Umsetzung: Nach Erhalt der Zuschusszusage der KfW können Sie das Projekt umsetzen. Lassen Sie sich von Ihrem Fachbetrieb oder Energieberater eine Bestätigung der Durchführung (BnD) ausstellen.
- Prüfung und Auszahlung: Reichen Sie alle Nachweise im Portal der KfW ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihr Zuschuss ausgezahlt.
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