Holzheizung tauschen: Förderung nur noch bis Ende 2026 – ab 2027 wird's eng
Das Wichtigste in einem Satz: Wenn du deine bestehende Holz- oder Pelletheizung gegen eine neue, effizientere Anlage tauschen willst, bekommst du die KfW-Förderung dafür voraussichtlich nur noch bis Ende 2026. Ab dem ersten Quartal 2027 fällt diese Fördermöglichkeit für den Austausch relativ neuer Biomasseanlagen weg.
Worum geht es genau?
Mit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 hat die Bundesregierung die Heizungsförderung umgebaut. Ein Detail geht in der allgemeinen Diskussion oft unter, ist aber für alle mit einer bestehenden Holzheizung entscheidend: Der Klimageschwindigkeitsbonus – und damit ein großer Teil der attraktiven Förderung – belohnt in erster Linie den Wechsel weg von fossilen Heizungen.
Aktuell gibt es noch eine Übergangsregelung: Wer eine Biomasse- oder Holzheizung besitzt, die 2008 oder später in Betrieb genommen wurde (also noch keine 20 Jahre alt ist), kann den Austausch derzeit noch fördern lassen. Diese Möglichkeit läuft mit dem ersten Quartal 2027 aus. Danach wird der Austausch einer noch relativ neuen Holzheizung in der Regel nicht mehr über die KfW bezuschusst.
Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus überhaupt?
Seit dem 21. Juli 2026 wird der Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 %) grundsätzlich nur noch gewährt, wenn eine dieser Altanlagen ersetzt wird:
- funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen
- Gas- oder Biomasseheizungen, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt
Der Austausch einer bestehenden Wärmepumpe oder eines Fernwärmeanschlusses berechtigt dagegen nicht zum Bonus. Und genau hier liegt der Knackpunkt für Holzheizungs-Besitzer: Ist deine Biomasseanlage jünger als 20 Jahre, greift ab 2027 keine Förderung mehr für ihren Austausch. Nur die aktuelle Übergangsphase macht es bis Ende 2026 noch möglich.
Was heißt das konkret für dich?
| Deine Situation | Förderung |
|---|---|
| Du hast eine Öl- oder Gasheizung und willst auf Holz/Pellets umsteigen | Voll gefördert – auch über 2026 hinaus (Wechsel weg von fossil) |
| Du hast eine Holz-/Biomasseheizung von 2008 oder später und willst sie erneuern | Nur noch bis Ende 2026 / Q1 2027 förderfähig |
| Du hast eine Biomasseheizung, die älter als 20 Jahre ist | Klimageschwindigkeitsbonus möglich (sinkt aber halbjährlich) |
Kurz gesagt: Wenn deine Holzheizung noch keine 20 Jahre auf dem Buckel hat, du aber ohnehin über eine moderne, effizientere Anlage nachdenkst – jetzt ist der günstigste Zeitpunkt. Ab 2027 zahlst du den Austausch voraussichtlich komplett aus eigener Tasche.
Die aktuellen Fördersätze im Überblick (seit 21. Juli 2026)
| Förderbestandteil | Höhe |
|---|---|
| Grundförderung | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus (bis 31.01.2027) | 16 % |
| Einkommensbonus (Haushaltseinkommen bis 30.000 €) | bis 40 % |
| Maximale Gesamtförderung | bis 70 % (bzw. 80 % bei Einkommen unter 30.000 €) |
Förderfähige Höchstkosten: 28.000 € für die erste Wohneinheit. Dieser Betrag sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 750 €. Zusätzlich entfallen seit dem 21. Juli 2026 der Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse (2.500 €).
Warum jetzt handeln? Zwei Gründe, ein Zeitfenster
1. Der Austausch deiner Holzheizung ist ab 2027 nicht mehr förderfähig. Ist deine Anlage jünger als 20 Jahre, schließt sich das Förderfenster zum Jahreswechsel. Wer 2027 tauscht, bekommt für die reine Erneuerung einer Biomasseanlage in der Regel keinen Zuschuss mehr.
2. Selbst wo Förderung bleibt, sinkt sie halbjährlich. Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte – und die förderfähigen Höchstkosten sinken parallel. Jeder halbe Jahr Wartezeit kostet bares Geld.
| Zeitraum | Klimageschwindigkeitsbonus | Höchstkosten (EFH) |
|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € |
| ab 01.02.2027 | 12 % | 27.250 € |
| ab 01.08.2027 | 8 % | 26.500 € |
| ab 01.08.2028 | 0 % – entfällt | weiter sinkend |
Gute Nachricht: Der Umstieg von Öl/Gas auf Holz bleibt gefördert
Wichtig zur Einordnung: Diese Verschärfung betrifft nur den Austausch einer bestehenden Biomasseanlage. Wer heute noch mit Öl oder Gas heizt und auf einen modernen Pelletkessel oder Holzvergaser umsteigen möchte, wird weiterhin voll gefördert – der Wechsel weg von fossilen Energien ist genau das, was die Förderung belohnt. Deine neue Anlage muss dafür die technischen Anforderungen der BEG erfüllen (u. a. mindestens 65 % erneuerbare Wärme). Unsere Kessel sind bereits entsprechend vorkonfiguriert.
So sicherst du dir die Förderung mit bioheizer24
Der wichtigste Schritt zuerst: Die Bestätigung zum Antrag (BzA) muss vorliegen, bevor du einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließt. Wir stellen die BzA direkt für dich aus – du brauchst keinen externen Energieberater. Nach dem Einbau folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD), die wir ebenfalls übernehmen und die zur Auszahlung führt.
Wenn du eine ältere oder eine noch relativ neue Holzheizung hast und über eine Erneuerung nachdenkst: Lass uns jetzt gemeinsam prüfen, ob und wie viel Förderung für dich noch drin ist. Das Zeitfenster ist knapp.
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Stand: Juli 2026 – Angaben ohne Gewähr, Änderungen der Förderrichtlinien vorbehalten. Maßgeblich sind die jeweils gültigen BEG-Richtlinien und die Konditionen der KfW.


