Wer über eine neue Heizung nachdenkt, muss jetzt genau hinschauen: Seit heute, dem 9. Juli 2026, können bei einer Heizungsumstellung keine neuen Förderanträge mehr nach bisherigem Recht gestellt werden. Ab dem 21. Juli 2026 gelten die von der Bundesregierung beschlossenen neuen – teils reduzierten – Förderrichtlinien. Wir von Bioheizer 24 haben alle Änderungen für Sie zusammengefasst und erklären, was das für Ihre Heizungsplanung bedeutet.
Übergangszeitraum: Wer noch alte Konditionen sichern kann
Zwischen dem 9. und 21. Juli 2026 gilt eine wichtige Übergangsregelung: Neue Anträge nach altem Recht sind nicht mehr möglich. Wer jedoch bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) oder eine Bestätigung des technischen Projektnachweises (TPB) erhalten hat, kann diese noch zu den alten, besseren Konditionen bei der KfW einreichen.
Unser Rat: Liegt Ihnen eine erteilte BzA oder TPB vor, reichen Sie diese jetzt zügig ein. Alle Details finden Sie direkt bei der KfW: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Förderfähige Maximalsumme sinkt schrittweise
Die förderfähigen Investitionskosten werden von bisher 30.000 Euro auf 28.000 Euro abgesenkt. Und es bleibt nicht dabei: Alle 6 Monate reduziert sich diese Summe um weitere 750 Euro. Je später Sie umsteigen, desto geringer fällt die maximale Förderbasis aus.
Klimageschwindigkeitsbonus wird reduziert
Der Klimageschwindigkeitsbonus für den schnellen Austausch alter fossiler Heizungen sinkt von 20 % auf 16 % – und läuft bis 2029 schrittweise aus. Auch hier gilt: Frühes Handeln wird belohnt.
Effizienzbonus und weitere Boni entfallen
Der bisherige Effizienzbonus sowie weitere Boni werden ersatzlos gestrichen.
Klarer Fokus auf den Fossilien-Ausstieg
Gefördert wird künftig nur noch der Umstieg von fossilen Energieträgern. Keine Förderung gibt es mehr beim Wechsel von einer bestehenden Wärmepumpe oder von Fernwärme auf ein neues System.
Neuer dreistufiger Einkommensbonus – jetzt mit Kinderbonus
Der Einkommensbonus wird nach Haushaltseinkommen gestaffelt:
|
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen |
Einkommensbonus |
|---|---|
|
bis 30.000 Euro |
40 % |
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bis 40.000 Euro |
30 % |
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bis 50.000 Euro |
10 % |
Neu ist der Kinderbonus: Pro Kind reduziert sich das anzurechnende Haushaltseinkommen um 10.000 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern und 55.000 Euro Haushaltseinkommen wird also mit 35.000 Euro angerechnet – und erhält damit 30 % Einkommensbonus.
Spitzenfördersatz steigt auf 80 %
Es gibt auch eine gute Nachricht: Der maximale Fördersatz steigt von bisher 70 % auf 80 %. Haushalte mit geringerem Einkommen, die schnell aus der fossilen Heizung aussteigen, können damit bis zu 22.400 Euro Zuschuss erhalten (80 % von 28.000 Euro).
Was bedeutet das für Ihre Heizungsplanung?
Die Richtung ist klar: Die Förderung wird insgesamt schlanker, sinkt kontinuierlich weiter ab und konzentriert sich auf den Ausstieg aus Öl und Gas. Wer den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung – etwa eine Pelletheizung oder Wärmepumpe – ohnehin plant, sollte nicht warten: Sowohl die förderfähige Maximalsumme als auch der Klimageschwindigkeitsbonus schrumpfen mit jedem halben Jahr. Für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, besonders für Familien mit Kindern, bleibt die Förderung dank des neuen Einkommens- und Kinderbonus dennoch attraktiv wie nie.
Sie möchten wissen, welche Förderung für Ihr Projekt möglich ist? Das Team von Bioheizer 24 berät Sie gerne persönlich und unverbindlich – von der Fördermittelprüfung bis zur fertigen Heizung. Kontaktieren Sie uns jetzt!
Stand: 09.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die offiziellen Richtlinien der KfW.


